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   RG, 15.03.1902 - Rep. I. 392/01   

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https://dejure.org/1902,41
RG, 15.03.1902 - Rep. I. 392/01 (https://dejure.org/1902,41)
RG, Entscheidung vom 15.03.1902 - Rep. I. 392/01 (https://dejure.org/1902,41)
RG, Entscheidung vom 15. März 1902 - Rep. I. 392/01 (https://dejure.org/1902,41)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Inwiefern kann derjenige, welcher einen Vertrag wegen seines eigenen Irrtums wirksam angefochten hat, außer der Rückgabe der Bereicherung auch Ersatz des ihm infolge des Vertragsabschlusses erwachsenen Vermögensschadens fordern?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz bei Vertragsanfechtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 51, 90
  • RGZ 51, 92
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 12.04.1957 - I ZR 1/56

    Rechtsmittel

    Die Anwendbarkeit des § 306 BGB wurde so z.B. bejaht, wenn ein Lizenzvertrag über den Zeitablauf des Patentes hinaus (RGZ 51, 92), über ein rechtlich nicht schutzfähiges Muster (RGZ 68, 292) oder über einen Gegenstand abgeschlossen wurde, der nicht in den zweifelsfreien Schutzbereich des überlassenen Patentes fiel (RGZ 78, 10; vgl. auch MuW 1932, 32).
  • BGH, 06.07.1970 - VII ZB 8/70

    Voraussetzungen für die Bewilligung einer Sicherungshypothek - Anforderungen an

    Eine Aufnahmeerklärung gemäß § 250 ZPO liegt nur dann vor, wenn die aufnehmende Partei bestimmt und unzweideutig erklärt, den Prozeß fortzusetzen (RGZ 51, 92, 97; Baumbach-Lauterbach ZPO 30. Aufl. §.250 Anm, 2; Stein-Jonas ZPO 19. Aufl. § 250 Anm. 11).
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